Freitag, 17. November 2006

Andreas' Asi-Toaster und Willi's Würstchenbude

Gehen wir davon aus, dass uns in Andreas Asi-Toaster ein Mann empfängt, dem der Laden auch gehört. In diesem Fall wäre es nicht nur korrekt, sondern auch geboten, durch einen "Apostroph bei vorangehendem Namen" (Duden - Die Grammatik) zu kennzeichnen, dass der Besitzer der Belichtungsanstalt ein Mann ist. Man kann nichts dagegen sagen oder unternehmen. "Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs (...) von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x enden und keinen Artikel o. ä. bei sich haben (...)" (Duden - Die deutsche Rechtschreibung).
Vor dieser Regel muss ich kapitulieren. Offenbar ist die bedeutungsunterscheidende Wirkung des Apostrophs im Falle von Andreas' Asi-Toaster so wichtig, dass dieser Apostroph vom Duden als notwendig angesehen wird.
Es scheint zwar nicht unbedingt notwendig, sondern mehr eine Art Konzession, wenn man gestattet, dass die liebliche Andrea ihren eigenen Apostroph haben darf (so wie der Andreas ihn auch hat), und dass sie ihre Butze also "Andrea's Asi-Toaster" nennen darf. Aber wir müssen es Andrea im Zuge der Gleichberechtigung ganz offenbar gestatten, sich hinten den aufrechten Balken dranzuschieben.

Übrigens gibt es einen anderen (gern vom Duden angeführten) Fall, in dem die bedeutungsunterscheidende Wirkung des Apostrophs völlig unabhängig vom Geschlecht ist: Willis Würstchenbude. Allerdings bin ich mir in diesem Fall nicht sicher, ob es denn wirklich notwendig ist, hier mit einem Apostroph zu arbeiten (Willi's Würstchenbude), um potentiellen Neukunden die Enttäuschung darüber zu ersparen, dass hinter der Theke nicht Bruce Willis persönlich bedient. Wer hätte das denn schon erwartet?

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